sympathisch - gastlich
Gästehaus
Hotel - Garni
Veit
Landsham
Impressum:
Webdesign: M. Neubauer
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.
Die Unter- oder Weitervermietung der Überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß , -partner, -haftung; Verjährung
Der Vertrag kommt durch den Zahlungseingang der Zimmerbuchung des Gastes zustande.
Vertragspartner sind das Gästehaus Veit und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamt- schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Das Gästehaus Veit haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehaus Veit auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Gästehaus Veit ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise dem Gästehaus Veit zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlagte Leistungen und Auslagen des Gästehauses an
Dritte.
Die Preise können vom Gästehaus Veit ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.
Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das
Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Gästehaus Veit berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus Veit der eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Gästehaus Veit ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Gästehaus Veit aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus Veit geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehaus Veit oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
Sofern zwischen dem Gästehaus Veit und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus Veit ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Gästehaus Veit oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus Veit die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Gästehaus Veit steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist
dann verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt bis zu 5 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag, 80% des
vertraglich vereinbarten Preises bei Rücktritt bis zu 3 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag und 90% des vertraglich vereinbarten
Preises bei Rücktritt am vereinbarten Anreisetag, für den gesamten Buchungszeitraum zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Gästehaus Veit entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Gästehaus Veit
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus Veit in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Gästehaus Veit auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Gästehaus Veit gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Gästehaus Veit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere
Gewalt oder andere von dem Gästehaus Veit nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, das Gästehaus begrüdeten Anlaß zu der Annahme hat, da die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist,
ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
Das Gästehaus Veit hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehaus Veit entsteht kein Anspruch des Kunden auf  Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, - übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.Die Bereitstellung des Zimmers außerhalb der Bürozeiten und nach 19:00 Uhr bedarf einer gesonderten Absprache und kann von
dem Zeitpunkt des anreisenden Gastes abweichen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gästehaus Veit spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, da diesem kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Gästehaus Veit
  
 Das Gästehaus Veit haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
    Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen,
    die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehaus Veit zurückzuführen sind.
    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche
    Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
    Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
   
Schlußbestimmungen
  
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für das Gästehaus Veit
   sollen schriftlich erfolgen.
   Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
   Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
   Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist München.
   Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
   gilt als Gerichtsstand München.
  
  
Es gilt deutsches Recht.
  
  
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Gästehaus Veit unwirksam oder nichtig sein
   oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
   Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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